banner
Nachrichtenzentrum
Premium-Qualität, budgetfreundliche Preise.

Kieran Coughlan: Beschleunigte Kapitalfreibeträge stehen wieder auf dem Tisch

May 10, 2024

Die Zulagen sind für eine weiter gefasste Beschreibung als nur „Güllelagerung“ verfügbar.

Es scheint, als wäre es eine Ewigkeit entfernt, seit Irlands Landwirte beschleunigte Kapitalzulagen im Rahmen sogenannter „Farm Pollution Control Allowances“ beantragen konnten, die Gebäude und Strukturen wie Lagertanks für verunreinigtes Wasser, Tankzäune, Mistställe und ummauerte Silos abdecken.

Bei landwirtschaftlichen Gebäuden und Bauwerken sind die Kosten für solche Arbeiten in der Regel über einen Zeitraum von sieben Jahren mit einem Satz von 15 % pro Jahr und 10 % im siebten Jahr steuerlich absetzbar. Bei beschleunigten Wertberichtigungen kann die Abschreibung auf den Gewinn jedoch viel schneller erfolgen.

Das bis zum 1. Januar 2011 geltende alte System zur Kontrolle der Umweltverschmutzung in landwirtschaftlichen Betrieben erlaubte eine Abschreibung über einen Zeitraum von drei Jahren. Für das Jahr 2023 wurde eine neue Regelung eingeführt, die es ermöglicht, für die „Güllelagerung“ Zuschüsse auf Gewinne über einen kürzeren als den Standardzeitraum hinweg geltend zu machen.

Wie beim vorherigen beschleunigten Kapitalzuschusssystem steckt der Teufel im Detail und die Zuschüsse sind für eine umfassendere Definition als nur die Güllelagerung verfügbar.

Zu den Arten von Investitionen, die im Rahmen des neuen Systems für beschleunigte Zulagen in Frage kommen, gehören:

Die Bauarbeiten müssen den vom Landwirtschaftsministerium vorgeschriebenen Standards entsprechen, und in Bezug auf die Gülletanks kommen nur solche Tanks für Kapitalzuschüsse in Frage, die abgedeckt sind.

Die neue Regelung ist in Abschnitt 658A des Steuergesetzes gesetzlich geregelt. Die beschleunigten Zulagen stehen nur Personen zu, die einen landwirtschaftlichen Beruf ausüben. Die Ausgaben müssen im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2025 anfallen.

Die anrechenbaren Ausgaben können über einen Zeitraum von zwei Jahren mit einem Satz von 50 % pro Jahr abgeschrieben werden. Der Gesamtentlastungsbetrag, der einer Person im Rahmen der Regelung gewährt werden kann, ist auf 500.000 € begrenzt.

Sicherheitssystem für landwirtschaftliche Betriebe

Abgesehen von der beschleunigten Investitionszuschussregelung für die „Güllelagerung“ sind beschleunigte Zuschüsse für bestimmte landwirtschaftliche Sicherheitsausrüstungen verfügbar, die ebenfalls über einen Zeitraum von zwei Jahren statt wie üblich über einen Zeitraum von acht Jahren gewährt werden können.

Hier enden jedoch die Ähnlichkeiten, da dieses landwirtschaftliche Sicherheitssystem in separaten Bestimmungen der Gesetzgebung geregelt ist und schwieriger zu erhalten ist, da Personen, die diese beschleunigten Zulagen in Anspruch nehmen möchten, einen Antrag beim Landwirtschaftsministerium über ein FSACA-Formular stellen müssen. Geben Sie die Art der angefallenen Ausgaben an und fügen Sie eine gescannte Kopie der Rechnungen mit detaillierten Angaben zu den geleisteten Arbeiten bei.

Zahlungen, die nach Einreichung eines Zertifikatsantrags erfolgen, sind nicht förderfähig und werden abgelehnt.

Zu den Arten von Ausgaben, die im Rahmen dieser Regelung in Frage kommen, gehören:

Das beschleunigte Zuschusssystem für landwirtschaftliche Sicherheitsausrüstung unterliegt einer Gesamtobergrenze, was bedeutet, dass möglicherweise nicht alle Antragsteller eine Genehmigung erhalten, wenn das Programm überzeichnet ist. Dieses Programm soll am 31. Dezember 2023 enden, und es lohnt sich zu prüfen, ob dieses Programm im kommenden Haushalt verlängert wird.

Als separate Maßnahme zu den oben beschriebenen beschleunigten Zuschüssen hat das Landwirtschaftsministerium in diesem Jahr eine nationale landwirtschaftliche Sicherheitsmaßnahme 2023 eingeführt, die den teilnehmenden Landwirten einen finanziellen Beitrag zu den Kosten für Quad-Bike-Helme (ATV) und Zapfwellenabdeckungen gewährt.

Der Beitrag beträgt 60 % der Kosten ohne Mehrwertsteuer, vorbehaltlich finanzieller Grenzen.

Landwirte, die diesen Zuschuss in Anspruch nehmen möchten, sollten sich beim Agfood-Portal anmelden und ihren Antrag auf Aufnahme in das Programm unter der Option „AgSchemes – Interessenbekundung“ stellen.

Es ist wichtig zu beachten, dass für Ausrüstung, die vor Einreichung der Interessenbekundung gekauft wurde, keine Beihilfe gezahlt wird. Weitere Informationen zu den oben genannten Punkten erhalten Sie beim Finanzamt und beim Landwirtschaftsministerium.

Weitere Artikel über Landwirtschaftskolumnisten – Kieran Hustenlan

Mehr in diesem Abschnitt