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Verständnis der Änderung der Regel zur Studiengebührenreduzierung

Sep 02, 2023

Es werden Änderungen an den Anspruchsregeln für die Reduzierung der Studiengebühren für Mitarbeiter der University of Utah (einschließlich akademischer Campus-, U-Health-Akademiker und Mitarbeiter von Krankenhäusern/Kliniken sowie berechtigter Rentner) vorgenommen.

Ab dem 29. August 2023 haben Kinder von Mitarbeitern, die die dreijährige Betriebszugehörigkeitsvoraussetzung erfüllt haben, bis zum Alter von 26 Jahren weiterhin Anspruch auf die reduzierte Studiengebühr, unabhängig vom Familienstand.

Die zweite Änderung betrifft die Differenzierung der Studiengebühren – eine zusätzliche Studiengebühr, die in einigen Universitätsstudiengängen zu den Grundstudiengebühren hinzugerechnet wird. Ab Herbstsemester 2024 qualifizieren sich die unterschiedlichen Studiengebühren für Graduiertenstudiengänge nicht mehr für eine Studiengebührenermäßigung; Die Grundstudiengebühren für Hochschulabsolventen sind jedoch weiterhin von der Ermäßigung betroffen. Für Studierende, die im Frühjahrs- oder Sommersemester 2024 in einem Graduiertenprogramm eingeschrieben sind, bietet die Universität eine Legacy-Vergünstigung an, die es ihnen ermöglicht, weiterhin eine Ermäßigung auf die differenzierten Studiengebühren auf Graduiertenebene zu erhalten. Für den Erhalt der Erbleistung gelten zusätzliche Regeln. Einzelheiten finden Sie auf der Webseite zur Studiengebührenreduzierung der Personalabteilung.

Während die differenzierten Studiengebühren für Graduiertenstudiengänge nach Sommer 2024 nicht mehr gesenkt werden, ist die Studiengebührenermäßigung weiterhin für Folgendes möglich:

Zur Erinnerung: Anträge auf Studiengebührenermäßigung müssen für jedes Semester über UBenefits eingereicht werdenvor dem ersten Semestertag . Verspätete Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen für Weiterbildungskurse müssen vor dem ersten Kurstag eingereicht werden.

Die Richtlinien und Regelungen zu reduzierten Studiengebühren gelten nicht für das von der Graduiertenschule angebotene Studiengebührenprogramm (TBP), das Lehr- und Forschungsassistenten, wissenschaftliche Mitarbeiter und Doktoranden umfasst. Weitere Informationen zum TBP finden Sie hier.

vor dem ersten Semestertag