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Argentinien: Gesetzentwurf zur Förderung von Flüssigerdgas

May 18, 2023

Am 29. Mai 2023 hat die Nationale Exekutivgewalt („STIFT„) schickte das Gesetz zur Förderung von Flüssigerdgas („Rechnung „) an die Ehrenwerte Kammer der Abgeordneten der Nation. Der Gesetzentwurf ist zwar noch im Entwurfsstadium, sieht aber eine Förderregelung für große Investitionsprojekte im Bereich Flüssigerdgas vor („Regime„) für die Produktion, Speicherung, Vermarktung, den Transport und die Infrastruktur von LNG („LNG-Projekte„) und/oder deren Ausfuhr durch Gewährung von Steuer-, Zoll- und Devisenvorteilen („Vorteile“).

Interessierte Unternehmen und Investoren („Interessierte Parteien „), die im Regime registriert sind, genießen bis zu 30 Jahre nach Beginn der LNG-Projekte Steuerstabilität. Darüber hinaus haben sie Anspruch auf:

ich. Beschleunigte Abschreibung der Einkommensteuer auf persönliches Eigentum und Infrastrukturarbeiten.ii. Rückerstattung oder Gutschrift der Mehrwertsteuer auf Investitionsgüter und/oder Infrastrukturarbeiten. iii. Befreiung von Einfuhrzöllen, Mehrwertsteuer und Gebühren für Hafen-, Flughafen-, Statistik- und Überprüfungsdienste für Waren oder Ersatzteile, die in LNG-Projekten verwendet werden.iv. Senkung des Einkommensteuersatzes auf 30 % (ohne die diese Projekte höchstwahrscheinlich einem Einkommensteuersatz von 35 % unterliegen werden).v. Aktualisierter Ausgleich von Steuerausfällen für bis zu 10 Jahre.vi. Abzug von Zinsen und Wechselkursdifferenzen, die sich aus der Finanzierung des LNG-Projekts ergeben.

Das Regime sieht Zugang zu 50 % der durch den ersten LNG-Export generierten Devisen (für bestimmte Zwecke) und Wechselkursstabilität vor, beides für 30 Jahre.

Die wichtigsten Aspekte des Gesetzentwurfs sind:

ich . Beschleunigte Abschreibung der Einkommensteuer.

a) Bei abschreibungsfähigen beweglichen Sachen mindestens in vier gleichen, aufeinanderfolgenden Jahresraten

b) Bei Infrastrukturarbeiten mindestens in der Anzahl jährlicher, gleicher und aufeinanderfolgender Raten, die sich unter Berücksichtigung der um 50 % reduzierten geschätzten Nutzungsdauer ergeben.

ii . Mehrwertsteuergutschrift oder -rückerstattung für Investitionsgüter und/oder Infrastrukturarbeiten.

Begünstigte haben Anspruch auf die Mehrwertsteuergutschrift oder -rückerstattung (für erworbene Investitionsgüter oder Infrastrukturarbeiten) nach mindestens einem Steuerzeitraum seit der Investition. Die Steuerbehörde (AFIP) sollte die Mehrwertsteuer innerhalb von 60 Kalendertagen nach Einreichung des entsprechenden Antrags auf andere Steuern anrechnen oder dem Steuerpflichtigen erstatten.

iii . Aktualisierter Ausgleich von Steuerausfällen für bis zu 10 Jahre.

Solche Verluste können gemäß dem vom National Institute of Statistics and Census veröffentlichten Verbraucherpreisindex angepasst werden, unter bestimmten im Gesetzentwurf angegebenen spezifischen Regeln und abhängig davon, ob die Steuerverluste fünf Jahre und die vorherige Inflationsrate überschreiten.

iv . Befreiung von Einfuhrzöllen, Mehrwertsteuer und Gebühren für Hafen-, Flughafen-, Statistik- und Überprüfungsdienste für Waren oder Ersatzteile, die in LNG-Projekten verwendet werden.

Importe von Investitionsgütern, Ersatzteilen, Teilen, Komponenten und Betriebsmitteln im Zusammenhang mit LNG-Projekten sind von diesen Steuern befreit, sofern keine inländische Produktion dieser Güter verfügbar ist oder, wenn eine solche Produktion vorhanden ist, ihre Menge oder Qualität dafür nicht geeignet ist Das Projekt. Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, gelten die gleichen Vorteile für die Einfuhr gebrauchter Schiffe – einschließlich ihrer Ausrüstung und Komponenten – oder anderer gebrauchter Marineartefakte.

v . Steuerliche Stabilität für 30 Jahre für das genehmigte LNG-Projekt und mit umfassender Anwendung für Inhaber von Explorationsgenehmigungen und Ausbeutungskonzessionen, die ausschließlich für das LNG-Projekt bestimmt sind.

Während der Steuerstabilität sollte die zum Zeitpunkt der Einreichung des LNG-Projekts ermittelte Gesamtsteuerbelastung nicht erhöht werden. Die Stabilität gilt nicht für die Mehrwertsteuer.

vi . Ausfuhrzölle.

Der Ausfuhrzollsatz beträgt 0 %, wenn der FOB-Wert 15 USD/MMBTU oder weniger beträgt, und 8 %, wenn er 20 USD/MMBTU oder mehr beträgt. Liegt der FOB-Wert in der Mitte dieser beiden Werte, erfolgt eine Berechnung gemäß der Rechnung.

ich . Eine feste Exportgenehmigung für die im LNG-Projekt beschriebenen geplanten LNG-Mengen für 365 Tage pro Jahr für 30 Jahre oder die im Antrag für die Inbetriebnahme der LNG-Anlage (an Land oder schwimmend) oder deren Erweiterungen geforderte kürzere Frist oder aufeinanderfolgenden Stufen, vorausgesetzt, dass eine oder mehrere spezielle Pipelines, die ausschließlich für sein LNG-Projekt betrieben werden, vom Übertragungsnetz isoliert sind und Teil seines LNG-Projekts sind, für den Transport des Erdgases zur Verflüssigungsanlage (an Land oder schwimmend) verwendet werden.

ii . Eine feste Exportgenehmigung für die im LNG-Projekt beschriebenen und prognostizierten LNG-Mengen, die zwischen Januar und Mai sowie zwischen September und Dezember jedes Jahres für 30 Jahre produziert werden, oder für den kürzeren Zeitraum, der im Antrag für die Inbetriebnahme der LNG-Anlage gefordert wird ( an Land oder schwimmend) oder ihre aufeinanderfolgenden Erweiterungen oder Stufen, vorausgesetzt, dass diese Produktion die Erdgastransportkapazität, die zur Deckung des vorrangigen Bedarfs bestimmt ist, nicht beeinträchtigt

iii . Individuelle Exportgenehmigungen für LNG, das im Rahmen des LNG-Projekts per Ladung produziert wird, nachdem es auf dem Inlandsmarkt angeboten wurde, gemäß dem in den Vorschriften des Gesetzentwurfs festzulegenden Verfahren

Die Begünstigten, die in Verflüssigungsanlagen (an Land oder schwimmend) mit einer eigenen Pipeline investieren, um Erdgas ausschließlich für ihr LNG-Projekt zu transportieren (das vom Erdgastransportsystem isoliert ist), haben Anspruch auf eine Transportkonzession gemäß Gesetz Nr. 17.319 eine solche dedizierte Pipeline bauen und/oder betreiben.

Klicken Sie hier, um die spanische Version zu lesen.

Ezequiel Artola ist Partner der Praxisgruppe Energie, Bergbau und Infrastruktur in Buenos Aires. Er berät Mandanten in einer Vielzahl komplexer Transaktions-, allgemeiner Handels- und Regulierungsfragen, mit Schwerpunkt auf Fusionen und Übernahmen, Joint Ventures, Handelsvereinbarungen und Unternehmenspraxis. Ezequiel war Assistenzprofessor für Handels- und Zivilverträge an der Universidad de Buenos Aires und hat Artikel zu den Themen Bergbau, Öl und Gas sowie Vertriebs- und Agenturverträge verfasst.

Adolfo ist seit 2013 Mitglied des Management Committee des Baker McKenzie-Büros in Buenos Aires und seit 2021 geschäftsführender Gesellschafter dieses Büros. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Arbeit an Unternehmens- und Handelstransaktionen für Unternehmen in der Öl- und Gas-, Bergbau- und Rohstoffindustrie . Adolfo hat mehrere Rezensionen für verschiedene Publikationen verfasst – darunter Sweet & Maxwell –, in denen es hauptsächlich um argentinische Investitionen und Bergbau geht.

Roberto Grané ist Transaktions- und Regulierungspartner im Büro von Baker McKenzie in Buenos Aires. Er wurde von Chambers Latin America als führender Praktiker anerkannt. Kunden profitieren von seiner mehr als 20-jährigen umfassenden nationalen und internationalen Erfahrung. Bevor er zu Baker McKenzie kam, war Roberto als interner Anwalt bei einem der größten Telekommunikationsunternehmen in Argentinien und als Gerichtsschreiber am Zivilgericht von Buenos Aires tätig. Er ist Professor für Vertragsrecht an der Universität Buenos Aires und Gastprofessor an mehreren örtlichen Universitäten.

Rodrigo Lopez Galache ist Associate im Baker McKenzie-Büro in Buenos Aires.

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STIFTRechnungRegimeLNG-ProjekteVorteileInteressierte ParteienSchaffung des RegimesFür die Antragstellung zuständige Behörde:AntragsbehördeZulassungskriterien für interessierte Parteien an LNG-ProjektenNationale Inhaltsanforderungen:Steuervorteile:Begünstigteichiiiiiivvviichiiiii